Auf Grund einer EU-Richtlinie müssen bestimmte Anteile an Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen stammen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Die von 2009 bis Ende 2014 geltende Gesamt-Bioquote von 6,25 % auf Energiebasis war mit der bisher erlaubten Beimischung von bis zu 5 % Bioethanol zu Ottokraftstoffen und bis zu 7 % Biodiesel zu Dieselkraftstoff nicht mehr zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund wurde die mögliche Ethanol-Zumischmenge in Ottokraftstoffen ab 2011 auf bis zu 10 % erhöht. Diese neue Kraftstoffsorte (E10) wird an Tankstellen speziell gekennzeichnet, da wegen technischer Einschränkungen nicht alle Fahrzeuge diesen besonders umweltfreundlichen Kraftstoff tanken dürfen.
Seit dem 1. Januar 2015 wurde die bisherige Bioquote auf energetischer Basis durch eine neue THG-Minderungsquote ersetzt, die im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt ist. Anbieter von Straßenkraftstoffen müssen nun nachweisen, dass durch die in Verkehr gebrachten Kraftstoffe eine Minderung der Treibhausgasemissionen erzielt wird. Dies geschieht weiterhin hauptsächlich mit Bioethanol und Biodiesel im Rahmen der Zumischgrenzen, die sich aus den Kraftstoff-Normen DIN EN 228 und DIN EN 590 ergeben. Allerdings wird nun die THG-Minderung jedes einzelnen Liters dieser nachwachsenden Bestandteile berücksichtigt. So muss in den Jahren 2015 und 2016 die THG-Minderung aller Straßenkraftstoffe eines Anbieters mindestens 3.5% betragen, für 2017-2019 mindestens 4% und ab dem Jahr 2020 sogar 6%.
Die Verwendung von Kraftstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wird von Aral und bp unterstützt. Nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe können einen wertvollen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstosses und zur Verringerung der Abhängigkeit von Erdöl leisten.
Der Einfluss des Kraftstoffes auf den Verbrauch ist sehr fahrzeugspezifisch. Eine Verbrauchsänderung durch die Beimischung von bis zu 7 % FAME dürfte i.d.R. im Toleranzbereich des fahrzeugspezifischen Kraftstoff-Verbrauchs liegen und so praktisch nicht ins Gewicht fallen. Dies gilt auch für die Leistung.